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Tab. 2 Übersicht der Studien zum Branchentyp 1 – Teil 1

From: Konzeptionelle Lehren aus der ersten Evaluationsrunde der Branchenmindestlöhne in DeutschlandConceptual lessons from the evaluation studies on sectoral minimum wages in Germany

 

Bauhauptgewerbe (IAB, RWI, ISG)

Dachdeckerhandwerk (ZEW)

Mindestlohnregelung

Mindestlohn I (ML I): Einführung 1997

Einführung 1997

Mindestlohn II (ML II): Einführung 2003, Abschaffung 2009 (Ost)

Erneuerungen zwischen 2000 und 2010

Regelmäßige Erhöhungen, starke Erhöhung 1999

Zeitweise Perioden ohne Mindestlohnregelungen

Daten

Administrative Linked-Employer-Employee Daten Bau

Administrative Individualdaten

Daten aus inländischem und ausländischem Meldeverfahren zur Urlaubskasse (SOKA Bau)

Amtliche Statistik

Eigene Beschäftigtenbefragung

CATI-Unternehmensbefragung (CATI)

ELVIRA 2011 (Baustatistische Online-Datenbank)

Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA-Daten)

Mikrozensus

Daten der Lohnausgleichskasse (LAK)

 

Mannheimer Unternehmenspanel (MUP)

 

Qualitative Interviews mit Dachdeckerbetrieben

Kontrollgruppen

Kontrollgruppen außerhalb der Branche (KG)

Kontrollgruppen außerhalb der Branche

1. baunah (Maler- und Lackiererhandwerk),

1. Installationsgewerbe (KG1)

2. vorgelagert (Herstellung von Kalksandstein),

 

3. nachgelagert (West: Holzmöbel, Ost: Möbeltischlerei),

 

4. baufern (West: Pappe/Papier, Ost: Güterbeförderung Kfz)

 

Kontrollgruppen innerhalb der Branche

Kontrollgruppen innerhalb der Branche

Beschäftigte des Bauhauptgewerbes, die bereits vor Einführung/Erhöhung des Mindestlohns mindestens auf diesem Niveau entlohnt wurden.

Beschäftigte der Dachdeckerbranche, die bereits vor Einführung/Erhöhung des Mindestlohns mind. auf diesem Niveau entlohnt wurden.

Betriebe aus dem Bauhauptgewerbe, die über Mindestlohn entlohnen.

Dachdeckerbetriebe ohne mindestlohnbedingten Anstieg der Lohnkosten.

Eingriffsintensität

Beschäftigte

Beschäftigte

Mindestlohn I: 3 % (West) und 17 % (Ost)

Einführung: 3 % (West) und 12 % (Ost)

Mindestlohn II: 11 % (West) und 30 % (Ost)

Bis 2008 (bezogen auf nächste Erhöhung):

10 % (West) und 60 % (Ost)

Betriebe

Betriebe

Anteil betroffener Betriebe (1997 ML I):

27 % (West) und 71 % (Ost)

Anteil betroffener Betriebe:

30 % (West) und 90 % (Ost)

Anteil betroffener Betriebe (2003 ML I + II):

67 % (West) und 89 % (Ost)

 

Ergebnisse

Beschäftigung (Regionenebene)

Beschäftigung (Beschäftigtenebene)

Vergleich mit allen Kontrollbranchen:

Weiterbeschäftigungswahrscheinlichkeit:

Keine Effekte

Vergleich KG1:

Beschäftigung (Beschäftigtenebene) Einführung

Negative Effekte (West/Ost)

Weiterbeschäftigungswahrscheinlichkeit:

Vergleich KG innerhalb:

Negative Effekte (Ost)

Negative Effekte (West/Ost)

Positive Effekte (West)

Beschäftigung (Betriebsebene)

Beschäftigung (Betriebsebene) Einführung

Vergleich KG1:

Einstellungswahrscheinlichkeit:

Negative Effekte (West/Ost)

Negative Effekte (Ost)

Vergleich KG innerhalb:

Keine Effekte (West)

Negative Effekte (West/Ost)

Löhne (Beschäftigtenebene), Einführung

Löhne (Beschäftigtenebene)

Vergleich KG innerhalb:

Vergleich KG innerhalb:

Positive Effekte (West/Ost)

Negative Effekte (West/Ost)

Vergleich KG 1: Positive Effekte (West/Ost)

Vergleich KG1:

Vergleich KG 2: Keine Effekte (West), positive Effekte (Ost)

Positive Effekte in unteren Dezilen (Ost)

 

Positive Effekte in vielen Dezilen (West)

Vergleich KG 3: Positive Effekte (West/Ost)

Löhne (Betriebsebene)

Vergleich KG 4: Negative Effekte (West/Ost)

Vergleich KG innerhalb: Keine Effekte

Löhne (Betriebsebene), Einführung

 

innerhalb BHG: Positive Effekte (West/Ost)

 
  1. Quelle: Möller et al. (2011), Aretz et al. (2011), eigene Zusammenstellung. Anmerkung: Im Bauhauptgewerbe wird zwischen zwei Mindestlohnstufen unterschieden. Der Mindestlohn I gilt für einfache Bau- und Montagetätigkeiten, die keine Qualifikation voraussetzen. Der Mindestlohn II wird für fachlich begrenzte Tätigkeiten bezahlt.